Termin
online buchen

Darmstadt Frankfurt Doctolib

Flugmedizin

Quicklinks zum Thema Flugmedizin

Flugmedizinische Untersuchungen, EASA, Class I und II

Seit Einführung der EASA ist eine gegenseitige europäische Anerkennung endlich erreicht. In unserem Ärztezusammenschluss unter der Leitung von Dres. med. R. Buchhold (AME) und P. Matic (AME) ist es nun möglich die dafür notwendigen Untersuchungen (Class I und II) in kurzer Zeit zu erbringen und die Gutachten auszustellen. Meist ist nur ein Besuch notwendig, mit Ausnahme der Erstuntersuchung, hier müssen noch andere Fachärzte miteinbezogen werden. Berufspiloten müssen nach Class I untersucht werden.

Untersuchungsumfang

Seit der Implementierung der EASA-Standards haben wir Ärzte sehr wenig Handlungsspielraum, was manchmal gut und manchmal schlecht ist. Kaum eine Bestimmung für Ärzte regelt so detailreich was sein darf oder auch nicht. Der Untersuchungsumfang ist genau geregelt, ebenso die Verfahrensweise bei Abweichungen von der Norm.

Die Facharztdisziplinen ohne die es einfach nicht geht sind die HNO-Ärzte und die Augenärzte. Alle weiteren Fachärzte sind nur dann zu konsultieren, wenn Abweichungen von der Norm auftreten.

Die Untersuchung besteht aus folgenden Schritten:

01

Anamnese = Krankengeschichte

Diese muss auf einem amtlich aufgelegten Formuar niedergeschrieben werden und dann vom Probanden unterfertigt werden. Denn wir sind Ärzte und keine Hellseher und maches Leiden lässt sich durch eine physikalische Untersuchung nicht nachweisen. Zum Beispiel die Epilepsie.

02

Die physikalische Krankenuntersuchung

Jeder Proband muss vom Arzt persönlich untersucht werden. Dieser Untersuchungsgang umfasst die Inspektion (=Betrachtung), die Palpation (=das Abtasten), die Perkussion (=das Abklopfen), die Auskultation (=das Abhorchen) verschiedener Organe, die Überprüfung der Beweglichkeit der Wirbelsäule und der Gliedmassen, das Prüfen der Reflexe und noch manch anderen Schritte. Auch wenn all diese Untersuchungsgänge ohne technischen Aufwand vor sich gehen und daher häufig belächelt und unterschätzt werden, sind sie unerlässlich. Das auf Sie gerichtete Auge eines erfahrenen Arztes kann oft mehr erkennen als manch hochtechnologische Apparatur…..!

03

Die überprüfung der Sinnesorgane

Auge und Ohren spielen verständlicherweise eine ganz besonders große Rolle in der Tauglichkeitsbeurteilung eines Piloten. Das Gesetz schreibt exakt vor, wann eine solche Untersuchung vom Fliegerarzt selbst vorgenommen werden darf und wann er Sie zum Facharzt schicken muss. Dies hängt vom Alter und von der Art der angestrebten Tauglichkeit ab.

04

Laboruntersuchung

In jedem Fall muss Blut abgenommen werden. Es gibt keine EASA-konforme Untersuchung ohne Blutabnahme, auch wenn der Umfang der Analysen gering ist.

05

Urinunteruchung

Jeder Proband muss Urin abgeben, der dann auf verschiedenen Parameter überprüft werden muss.

06

RR-Messung

Selbstverständlich eine obligate Untersuchung für jeden Probanden. Es muss 2 x gemessen werden.

07

EKG

In bestimmten Zeitabständen muss ein EKG (Elektrocardiogramm) abgeleitet werden. Es zeichnet die Herzstromkurve auf und lässt Schlüsse auf die Funktionstüchtigkeit Ihres Herzens zu.

08

Lungenfunktionstest

Muss ebenfalls in genau geregelten Zeitabständen gemacht werden, dabei gibt es die einfachere Form (Peakflow) und die kompliziertere Art (Spirographie). Was, wie, wann gemacht gemacht werden muss, steht im Gesetz.

09

Hörtest

Ein einfacher Hörtest muss bei jeder Untersuchung gemacht werden. Dabei muss der Proband aus 2 Metern Entfernung mit dem Rücken zum Untersucher mit jeweils einem Ohr Konversationssprache verstehen. IFR-taugliche PPL-Piloten brauchen in gewissen Zeitabständen einen richtigen frequenzspezifischen Hörtest, der als Audiogramm bezeichnet wird. Class I-Piloten benötigen Audiogramm + HNO-Fachbefund in bestimmten Zeitabständen.

Flugmedizin

Benötigte Unterlagen:

Zu den Untersuchungen sind folgende Unterlagen mit zu bringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuell gültige Pilotenlizenz / Lizenznummer
  • Log-Buch (blaues Flugbuch mit eingetragenen Flugzeiten) oder Gesamtflugzeit und Flugstunden seit der letzten fliegerärztlichen Untersuchung
  • bei Brillenträgern: Kopie des letzten Brillenrezeptes
  • persönliche, vom Luftfahrtamt zugeteilte Referenznummer
  • Letzte Untersuchung: wann und wo?
  • Gesamtflugstundenanzahl
  • Flugstunden seit der letzten Untersuchung.
  • Wann (an welchen Tag exakt!) läuft das aktuelle Medical ab?

Wer kann sich auf Flugtauglichkeit untersuchen lassen?

  • Berufsflugzeugführer
  • Fallschirmspringer
  • Flugsicherrungspersonal
  • Flugtechnisches Personal
  • Flugbegleiter (Cabin crew)
  • Privatflugzeugführer
  • Privathubschrauberführer
  • Segelflugzeugführer
  • Freiballonführer mit der Lizenz nach §46 Abs. 1 LuftPersV
  • Führer von Luftsportgeräten (z.B. Ultraleichtflugzeugen)

Bei Fragen zu Ihrem Medical Klasse 1 und 2 können Sie sich per E-Mail direkt an uns wenden.

Fragen zu den Bestimmungen, gesetzlichen Vorgaben etc. richten Sie bitte an den für Ihren Flugsport zuständigen Verband, an das Luftfahrtbundesamt oder das zuständige Regierungspräsidium. Kontaktdaten finden Sie bei den wichtigen Telefonnummern.

Bitte laden Sie sich vor dem Untersuchungstermin das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnis“ herunter und bringen Sie es ausgefüllt zu Ihrem Termin mit. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf Ihrer Untersuchung sicherzustellen, bitten wir Sie die entsprechende Checkliste „Erstuntersuchung“ bzw. Checkliste „Verlängerungsuntersuchung“ zu berücksichtigen.

Zusammenfassung der Mindestanforderungen und Fristen für die Ausstellung von Tauglichkeitszeugnissen

Lizenz Klasse 1 – CPL, ATPL Klasse 2 – PPL
Erstuntersuchung Flugmedizinisches Zentrum (AMC) Flugmedizinisches Zentrum (AMC) oder flugmedizinischer Sachverständiger (AME)
Gültigkeitsdauer Routineuntersuchung bis 40: jährlich, ab 40: alle 6 Monate bis 30: alle 5 Jahre, 30-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich
Hämoglobin bei jeder Untersuchung bei der Erstuntersuchung
Thorax – Röntgenaufnahme bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA wenn indiziert
Elektrokardiographie bei der Erstuntersuchung, danach bis 30: alle 5 Jahre, 30-39: alle 2 Jahre, 40-49: jährlich, ab 50: alle 6 Monate bei der Erstuntersuchung, 40-49: alle 2 Jahre, ab 50: jährlich
Audiometrie bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahr bei der Instrumentenflug-berechtigung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre
Umfassende HNO – Untersuchung bei der Erstuntersuchung, danach bis 40: alle 5 Jahre, ab 40: alle 2 Jahre bei der Erstuntersuchung
Umfassende Augen – Untersuchung bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA bei der Erstuntersuchung, danach gemäß EASA
Lipidstatus bei der Erstuntersuchung und mit 40 bestehen mehr als 2 koronare Risikofaktoren: bei der Erst-untersuchung, danach mit 40
Spirometrie (peak flow) bei der Erstuntersuchung, danach peak flow mit 30, 35 und 40, danach alle 4 Jahre peak flow bei der Erstuntersuchung, danach mit 40, danach alle 4 Jahre
Urinstatus bei jeder Untersuchung bei jeder Untersuchung
Flugmedizin

Klasse I – ATPL und CPL: (Airline Transport Pilot License) und (Commercial Pilot License)

Erstuntersuchung

Für Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschiffführer, Flugingenieure, Freiballonführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder.

Die Erstuntersuchung der Klasse 1 muss in einem flugmedizinischen Zentrum durchgeführt werden. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Verlängerungsuntersuchung

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Ihr letztes Medical
  • Ihre Referenznummer (Beim Regierungspräsidium oder beim LBA zu erfragen)
  • Ihre seit der letzten Untersuchung geflogenen Flugstunden
  • Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, vergessen Sie nicht die entsprechenden Befunde mitzubringen.
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist (siehe Punkt 3).

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Lungenfunktion
  • HNO – Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • je nach Alter des Piloten müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (wie z.B. Ergometrie)
  • Audiogramm
  • Augenärztliche Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • HNO Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • weitere Untersuchungen, auch Fachärztliche Untersuchungen, sind bei entsprechender Indikation vorgeschrieben (Kassenleistung).
Flugmedizin

Klasse II – PPL und LAPL:

Erstuntersuchung

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Erstuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • Augenärztliche Untersuchung
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Lungenfunktion
  • HNO – Untersuchung

Diese Untersuchungen stellen den Mindestumfang dar. Der Fliegerarzt ist verpflichtet, weitere Untersuchungen zu veranlassen, um ggfs. auffällige Ergebnisse abzuklären (Kassenleistung!).

Gerne führen wir auf Wunsch zusätzlich einen erweiterten Gesundheits-Check durch.

3. Wie komme ich zu meiner Augenärztlichen Untersuchung?

Das Luftfahrtbundesamt schreibt vor, dass nur bestimmte Augenärzte mit dem Fliegerarzt zusammenarbeiten dürfen. Die Augenärzte mit denen wir zusammenarbeiten entnehmen Sie den wichtigen Telefonnummern.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihre Augenärztliche Untersuchung. Dieser Termin sollte vor dem Untersuchungstermin bei uns sein, sodass Sie uns den Augenärztlichen Befund bereits mitbringen können.

4. Wie komme ich zu meiner HNO-ärztlichen Untersuchung?

Die Vorschriften des Luftfahrtbundesamtes gelten genauso für die HNO-ärztliche Zusammenarbeit. Glücklicherweise haben wir die Zulassung für die HNO- Untersuchung, so dass diese gleich bei der Flugmedizinischen Untersuchung durchgeführt wird.

Verlängerungsuntersuchung

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Ihr letztes Medical
  • Ihre Referenznummer (Beim Regierungspräsidium oder beim LBA zu erfragen)
  • Ihre seit der letzten Untersuchung geflogenen Flugstunden
  • Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, vergessen Sie nicht die entsprechenden Befunde mitzubringen.
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist (siehe Punkt 3).

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Erstuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Lungenfunktion
  • HNO – Untersuchung
  • Urinuntersuchung
  • je nach Alter des Piloten müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (wie z.B. Ergometrie)
  • Audiogramm
  • Augenärztliche Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • HNO Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • weitere Untersuchungen, auch Fachärztliche Untersuchungen, sind bei entsprechender Indikation vorgeschrieben (Kassenleistung).
Flugsicherungspersonal

Flugsicherungspersonal Klasse III

Für Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschiffführer, Flugingenieure, Freiballonführer, Flugsicherungspersonal und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder.

Die Erstuntersuchung der Klasse 1 muss in einem flugmedizinischen Zentrum durchgeführt werden. Für weitere Informationen können Sie uns gerne per e-mail oder telefonisch kontaktieren.

Vereinbaren Sie einen Termin über Doctolib oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Verlängerungsuntersuchung Flugsicherungspersonal

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Ihr letztes Medical
  • Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, vergessen Sie nicht die entsprechenden Befunde mitzubringen.
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist.

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Perimetrie
  • Urinuntersuchung
  • je nach Alter des Fluglotsen müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden (wie z.B. Ergometrie)
  • Audiogramm
  • Augenärztliche Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • HNO Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • weitere Untersuchungen, auch Fachärztliche Untersuchungen, sind bei entsprechender Indikation vorgeschrieben (Kassenleistung).
Flugtechniker

Flugtechnisches Personal

Erstuntersuchung Flugtechnisches Personal

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Fragebogen für flugtechn. Betriebspersonal
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist.
  • Impfausweis

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • Augenärztliche Untersuchung
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Audiogramm

Diese Untersuchungen stellen den Mindestumfang dar. Der Fliegerarzt ist verpflichtet, weitere Untersuchungen zu veranlassen, um ggfs. auffällige Ergebnisse abzuklären (Kassenleistung!).

Gerne führen wir auf Wunsch zusätzlich einen erweiterten Gesundheits-Check durch. Vereinbaren Sie einen Termin über Doctolib oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Verlängerungsuntersuchung Flugtechnisches Personal

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Fragebogen für flugtechn. Betriebspersonal
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Ihr letztes Medical
  • Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, vergessen Sie nicht die entsprechenden Befunde mitzubringen.
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist.
  • Impfausweis

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Urinuntersuchung
  • je nach Alter des Technikers müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden
  • Augenärztliche Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • Audiogramm
  • weitere Untersuchungen, auch Fachärztliche Untersuchungen, sind bei entsprechender Indikation vorgeschrieben (Kassenleistung).
Cabin Crew

Cabin Crew

Erstuntersuchung Flugtechnisches Personal

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Fragebogen für das Kabinenpersonal
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist.
  • Impfausweis

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • Augenärztliche Untersuchung
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Urinuntersuchung
  • Lungenfunktion
  • HNO - Untersuchung
  • Audiogramm
  • Tropentauglichkeitsuntersuchung nach G 35

Diese Untersuchungen stellen den Mindestumfang dar. Der Fliegerarzt ist verpflichtet, weitere Untersuchungen zu veranlassen, um ggfs. auffällige Ergebnisse abzuklären (Kassenleistung!).

Gerne führen wir auf Wunsch zusätzlich einen erweiterten Gesundheits-Check durch. Vereinbaren Sie einen Termin über Doctolib oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Verlängerungsuntersuchung

1. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Den ausgefüllten Fragebogen für das Kabinenpersonal
  • Brillenträger: die Brille und den Brillenpass und/oder den letzten Augenärztlichen Befund
  • Ihr letztes Medical
  • Falls Sie Auflagen oder Einschränkungen im letzten Medical eingetragen haben, vergessen Sie nicht die entsprechenden Befunde mitzubringen.
  • Bitte bedenken Sie, dass das Medical keine Kassenleistung ist.
  • Impfausweis

2. Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?

  • EKG
  • vollständige körperliche Untersuchung durch den Fliegerarzt
  • Gewichtsbestimmung, Grössenbestimmung
  • Blutdruckmessung
  • Laboruntersuchung
  • Lungenfunktion
  • Urinuntersuchung
  • je nach Alter des Flugbegleiters müssen zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden
  • Augenärztliche Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt)
  • HNO - Untersuchung (wird in unserem Hause durchgeführt
  • Audiogramm
  • weitere Untersuchungen, auch Fachärztliche Untersuchungen, sind bei entsprechender Indikation vorgeschrieben (Kassenleistung).

Suche

Bite geben Sie Ihren Suchbegriff ein.